Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres¹ nach Bobath
Definition
Krankengymnastische Behandlungsmethoden, die die Reaktion der Propriorezeptoren, der Stell- und Haltungsreflexe sowie der Gleichgewichtsreaktionen für die Hemmung pathologischer und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster mit einbeziehen. Behandelt wird nach Bobath.
Therapeutische Wirkung
– Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
– Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung
– Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns
– Verbesserung der zentralen Kontrolle
Schädigungen/Funktionsstörungen
– Angeborene zentrale Bewegungsstörungen
– Frühkindlich erworbene zentrale Bewegungsstörungen
Schlaffe Lähmungen, z. B. durch Geburtstraumen
Therapieziel
– Verbesserung der Sensomotorik
– Gleichgewichts- und Koordinationsschulung
– Verbesserung des pathologischen Muskeltonus
– Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden
– Verbesserung der psycho-motorischen Entwicklung, einschl. Sprachanbahnung.
Leistung
– Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung
– Behandlung entsprechend dem individuellen Behandlungsplan
– Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln
– Anleitung der Bezugsperson(en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung
Regelbehandlungszeit
Richtwert: 30 bis 45 Minuten
¹entscheidend ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres¹ nach Bobath
Definition
Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach Bobath) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.
Therapeutische Wirkung
– Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
– Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung
– Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns
– Verbesserung der zentralen Kontrolle
Schädigungen/Funktionsstörungen
– Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes
– Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ)
– Koordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankung des ZNS
– Abnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen)
– Komplexe periphere Lähmungen (Plexuslähmungen)
– Ausgedehnte aktive und/oder passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest 2 Gliedmaßen oder Rumpf und einem Gliedmaß
Therapieziel
– Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik)
– Verbesserung von Haltung und Koordination
– Verbesserung der Sensomotorik
– Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster
– Hemmung pathologischer Bewegungsmuster
– Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden
Leistung
– Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung
– Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan
– Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln
– Anleitung der Bezugsperson(en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung
Regelbehandlungszeit
Richtwert 25 bis 35 Minuten
¹entscheidend ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung